09.06.2024 - Neue KOVerm tritt in Kraft

09.06.2024 - Neue KOVerm tritt in Kraft

13.08.2024

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) regelt die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen, die durch Vermessungsbehörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erbracht werden. Dazu gehören Leistungen wie Zerlegungs-/Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen oder Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung (§7 NVermG).

Am 09. Juni 2024 ist die Änderung der KOVerm in Kraft getreten. Diese Anpassungen können Auswirkungen auf die Gebühren haben, die für verschiedene Vermessungsleistungen anfallen. Die Verordnung zur Änderung der KOVerm wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Nds. GVBl. 2024 Nr. 44 vom 31. Mai 2024).

Zusätzlich wurden mit der neuen KOVerm nicht nur die Gebühren angepasst, sondern es sind nun auch einige Produkte als Open Data verfügbar geworden. Weitere entgeltfreie Geodaten stehen zur Verfügung, darunter die Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Daraus können unter anderem Grenzpunkte, Flurstücksgrenzen, Gebäude und Hausumringe in Geoinformationssysteme geladen und dort visualisiert sowie analysiert werden.

Zudem können zukünftig für ganz Niedersachsen Geländemodelle (DGM) und Oberflächenmodelle (DOM) sowie Digitale Topografische Karten (DTK) in verschiedenen Ausprägungen als Open Data bezogen werden. 

Wir verwenden die KOVerm für unseren Gebührenkalkulator. Für Sie als Nutzer unseres Gebührenkalkulators bedeutet dies, dass die berechneten Kosten für Vermessungsleistungen ab dem 09. Juni 2024 auf Basis der neuen Kostenordnung erfolgen. Es ist wichtig, diese Änderungen bei der Planung Ihrer Vermessungsprojekte zu berücksichtigen.

Hattermann Vermessung

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