01.12.2023 - Neue KOVerm tritt in Kraft
17.01.2024
Die Gebühren für hoheitliche amtliche Vermessungen, wie z.B. Zerlegungs-/Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen oder Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung (§7 NVermG) werden in Niedersachsen von allen amtlichen Vermessungsstellen einheitlich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Das Referat 44 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport passt diese Kostenordnung in regelmäßigen Abständen an die aktuellen tariflichen und fachlichen Entwicklungen an. Die aktuell gültige KOVerm ist am 01.12.2023 in Kraft getreten.
Wir verwenden die KOVerm für unseren Gebührenkalkulator.