01.07.2020 - NÖbVIG tritt in Kraft

01.07.2020 - NÖbVIG tritt in Kraft

01.04.2021

Der niedersächsische Landtag hat das Niedersächsische Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG) erfolgreich verabschiedet. Es ist am 01.07.2020 in Kraft getreten. Dieses Fachgesetz ist die Berufsordnung für alle ÖbVI in Niedersachsen.

Darin wird z.B. der Ablauf der Bestellung, die Rechtsstellung und die Befugnisse (amtliche Tätigkeiten) der ÖbVI geregelt. Außerdem behandelt das NÖbVIG auch die Voraussetzungen zur Bestellung, die allgemeinen Amtspflichten, Vertretungsregelungen und die Haftung der ÖbVI.

Die aktuelle Fassung des NÖbVIG finden Sie hier:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=%C3%96bVIngG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Hattermann Vermessung

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